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Baulärm aus der Nachbarschaft: Rechte und Pflichten

Bauvorhaben auf dem Nachbargrundstück können die Nerven der Anwohner auf die Probe stellen. Doch nicht jeder Lärm ist automatisch unzulässig – und nicht jede Störung muss geduldet werden. Eigentümer sollten ihre Rechte kennen und wissen, welche Schritte bei anhaltender Lärmbelastung möglich sind.

Was ist zulässig?

Grundsätzlich sind Bauarbeiten erlaubt, wenn sie genehmigt und im Rahmen der gesetzlichen Arbeitszeiten durchgeführt werden. In Wohngebieten gelten werktags üblicherweise Ruhezeiten zwischen 20 und 7 Uhr, sowie an Sonn- und Feiertagen ganztägig. In dieser Zeit dürfen keine lärmintensiven Arbeiten stattfinden.

Wann wird Baulärm unzumutbar?

Wenn der Lärmpegel über längere Zeit erheblich über dem ortsüblichen Maß liegt oder gesetzliche Grenzwerte überschritten werden, kann ein unzumutbarer Zustand vorliegen. Das gilt besonders bei nächtlicher Ruhestörung, ununterbrochener Lärmquelle oder gesundheitsgefährdender Belastung.

Wie können sich Eigentümer wehren?

Der erste Schritt sollte immer das Gespräch mit dem Bauherren oder der ausführenden Firma sein. Führt das zu keiner Besserung, kann das örtliche Ordnungsamt eingeschaltet werden. In besonders schweren Fällen kann auch eine Unterlassungsklage in Betracht gezogen werden.

Fazit

Baulärm gehört zum Stadtbild – aber nur im gesetzlich erlaubten Rahmen. Eigentümer sollten ihre Rechte kennen, sich aber auch um ein konstruktives Miteinander bemühen. Wer frühzeitig kommuniziert, kann viele Konflikte vermeiden.

© immonewsfeed

Doering Immobilien
Zweigstelle Bonn

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